Willkommen auf meiner Homepage
- Rechtsanwalt und Notar Bernhard Oltmanns -
Auf dieser Homepage erhalten Sie Informationen zu meiner Notarkanzlei.
Ich bin im Jahre 1982 zum Notar bestellt worden.
Der Notar ist auf vielen Feldern gefordert, beispielsweise auf
den Gebieten des
- Immobilienrechts;
- Erbrechts;
- Handels- und Vereinsrechts
- und des Familienrechts.
Einzelne Rechtsgeschäfte bzw. rechtsgeschäftliche Erklärungen
sind nur wirksam, wenn sie von einem Notar beurkundet werden,
so beispielsweise
- Kaufverträge und Schenkungsverträge über Grundstücke, Häuser und
Eigentumswohnungen;
- Öffentliche Testamente und Erbverträge;
- Grundstücks- und Immobilienrecht
- Eheverträge;
- Gründungen von Gesellschaften wie GmbH etc.
Wesentliches Tätigkeitsfeld des Notars ist daneben die Beglaubigung,
also die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder eines
Dokuments.
Ich bin auch als Rechtsanwalt zugelassen (www.ra-oltmanns.de)
So erreichen Sie meine Kanzlei ...
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